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Eine solide Organisation im Interesse der Anleger

Wir legen grossen Wert auf eine verantwortungsbewusste und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Unternehmensführung und
-kontrolle. Dazu gehört, dass wir die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen ausgewogen berücksichtigen.

 

Gemäss Artikel 51a des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist der Stiftungsrat mit der Gesamtleitung und Überwachung der Geschäftsleitung betraut. Er delegiert Aufgaben an die Geschäftsleitung und die Ausschüsse. Die Delegation von Aufgaben an Dritte ist per Gesetz eingeschränkt.

Die Aurora Anlagestiftung wird zusätzlich durch die Depotbank und ein externes Compliance Office überwacht.

Der Stiftungsrat leitet und überwacht die Stiftung. Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze und gibt die Mittel zu deren Erfüllung frei. Ausserdem legt er die Organisation der Stiftung fest, stellt die finanzielle Stabilität sicher und wählt Schätzungsexperten, Depotbank, Compliance Officer und Geschäftsleitung.

 

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